BSG

Krankenversicherung für Doktoranden günstiger?

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KASSEL. Können auch Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, von der günstigen Krankenversicherung als Student profitieren?

Darüber wird das Bundessozialgericht am Donnerstag in zwei Verfahren verhandeln und voraussichtlich auch entscheiden. Das hat das BSG am Montag angekündigt.

In den Vorinstanzen waren die auf günstigen Beitrag klagenden Studenten unterlegen. Beide Kläger nahmen jeweils nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums ein Promotionsstudium auf und waren als Promotionsstudenten eingeschrieben.

Ihre Anträge auf weitere Durchführung der Versicherung als Student lehnten die beklagten Krankenkassen ab.

Mit ihren Revisionen machen die Kläger geltend, Voraussetzung für die Versicherung als Student sei lediglich die Einschreibung als Student. Das sei bei ihnen der Fall. Der Abschluss eines früheren Studiums sei irrelevant. (eb)

Az.: B 12 KR 15/16 R und B 12 KR 1/17 R

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