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Kündigung bei Morddrohung ist gerechtfertigt

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FRANKFURT AM MAIN (dpa). Morddrohungen gegen Vorgesetzte oder Kollegen rechtfertigen grundsätzlich die fristlose Kündigung eines Auszubildenden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Automechaniker-Lehrlings gegen seinen Ausbildungsbetrieb zurück.

Der Auszubildende hatte nach einem Wortwechsel mit gegenseitigen Beleidigungen zu einem Vorarbeiter gesagt: "Überleg dir gut, was du sagst, sonst stech' ich dich ab." Vor Gericht äußerte der Vorgesetzte, er habe die Drohung ernst genommen, zumal in der Werkstätte mehrere Messer und Schnittwerkzeuge herumgelegen hätten. Das Gericht sah die fristlose Kündigung des Lehrlings als angemessen und wirksam an.

Auch wenn bei Ausbildungsverhältnissen vor allem der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe und deshalb nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden dürfe, müsse ein Ausbildungsbetrieb doch keine derartigen Beeinträchtigungen des Betriebsfriedens hinnehmen, so die Vorsitzende Richterin.

Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main, Az.: 22 Ca 9143/07

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