Personalführung

Kündigung wegen privater Geschäfte am Dienst-PC

Veröffentlicht:

ERFURT. Die Erlaubnis zur Erledigung privater Angelegenheiten am dienstlichen PC kann im beiderseitigen Interesse liegen, weil es die beiderseitige Flexibilität erhöht.

Doch eine Einladung, während der Arbeitszeit Tausende E-Books, Musiktitel, Filme und Bilder auf den Dienstrechner zu ziehen, ist das nicht, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: 2 AZR 85/15).

Im Grundsatz billigte es damit die Entlassung des IT-Beauftragten am Oberlandesgericht Naumburg.

Er hatte über 6400 private Dateien auf seinem Dienst-PC gespeichert sowie auf Dienstkosten CD-Rohlinge bestellt, gebrannt und auch Cover gedruckt.

Wegen ungeklärter Einzelheiten muss die Vorinstanz den Fall allerdings nochmals prüfen. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue Empfehlung

Zwei Biomarker werden bei Asthma zum Standard

Praxisverkauf

Verkauf geplant? So steigern Sie den Wert Ihrer Praxis

SHIP-Studie

Risikoadaptiert auf Prostatakrebs screenen – geht das?

Lesetipps