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Neue Ausbildung

Länder für einheitliche OP-Assistenten

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BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag einen neuen Anlauf gestartet, um eine einheitliche Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten zu etablieren. Mit der staatlichen Anerkennung solle die Attraktivität des Berufs erhöht werden.

Bislang findet die Ausbildung an 73 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannten Schulen statt. Der Gesetzentwurf aus dem Jahr 2010 wird erneut dem Bundestag vorgelegt.

Beim Operationstechnischen Assistenten handele es sich um ein bei den Krankenhausträgern und der Ärzteschaft "akzeptiertes eingeständiges Berufsbild".

Der vom Land Nordrhein-Westfalen eingebrachte Gesetzentwurf geht von einem Bedarf von bundesweit 2000 Ausbildungsplätzen aus. Bereits 2006 hatte die Gesundheitsministerkonferenz einstimmig das Bundesgesundheitsministerium gebeten, eine bundeseinheitliche Regelung auf den Weg zu bringen - bislang vergeblich.

Bisher mussten die Krankenhäuser allein die Ausbildungskosten tragen und hatten keine Möglichkeit, die GKV an den Kosten der Ausbildung zu beteiligen. Landesrechtliche Regelungen, so der Bundesrat, helfen an dieser Stelle nicht weiter: "Sie führen vielmehr zu einer Zersplitterung des Heilberufswesens".

Zudem würden unterschiedliche ländereigene Ausbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen die Gefahr bergen, dass das Niveau der Ausbildung und die Mobilität der Beschäftigten beeinträchtigt werden.

Zu den Aufgaben eines Operationstechnischen Assistenten gehören unter anderem:

- die Vorbereitung der erforderlichen Instrumente, Apparate und Materialien,

- die Wiederaufbereitung der Instrumente,

- die fachkundige prä- und postoperative Betreuung der Patienten im OP oder die OP-Dokumentation.

Im nächsten Schritt ist die Bundesregierung aufgefordert, binnen sechs Wochen Stellung zum Gesetzentwurf zu nehmen. Dann wird dieser an den Bundestag weitergeleitet. (fst)

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