Laktoseintoleranz: Zusatzgeld für Hartz IV-Empfänger
BREMEN (mwo). Patienten mit Laktoseintoleranz haben bei Hartz IV Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung. In der Regel können sie monatlich 53 Euro geltend machen, wie das Sozialgericht Bremen mit zwei inzwischen schriftlich veröffentlichten Beschlüssen entschied. Es stützte sich dabei auf das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, das zuvor bereits entsprechend entschieden hatte.
Nach den Bremer Entscheidungen führen andere Lebensmittelallergien nicht zu einem Mehrbedarf, wenn sich allergieauslösende Lebensmittel, etwa Haselnuss oder Tomaten, ohne Mehrkosten vermeiden lassen. Dagegen rechtfertigt eine zusätzliche HIV-Infektion einen weiteren Mehrbedarf von 36 Euro monatlich.
Beschlüsse des Sozialgerichts Bremen, Az: S 23 AS 2087/09 ER und S 23 AS 2044/09 ER
Beschluss des Landessozialgerichts Essen, Az: L 19 B 69/08 ER