Landgericht erleichtert Produktverkauf
NEU-ISENBURG (maw). Ärzte, die während der Sprechstunde und in ihrer Praxis Produkte abgeben, handeln damit nicht gegen Berufsrecht. Zumindest nicht, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Das hat das Landgericht Braunschweig in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.