Leitlinien für Unterhaltsfragen

Veröffentlicht:

LUXEMBURG (dpa). Die Durchsetzung grenzüberschreitender Unterhaltsansprüche in der EU soll künftig erleichtert werden. Darauf einigten sich die EU-Justizminister in Luxemburg.

Nach Angaben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) enthalten die Leitlinien zwei wesentliche Verbesserungen. So soll etwa nach Urteilen eines deutschen Gerichts das andere Land bei der Suche nach dem Unterhaltspflichtigen helfen. Außerdem soll ein Sonderprüfungsverfahren abgeschafft werden, um die Durchsetzung der Unterhaltsforderungen zu beschleunigen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?

Lesetipps
Blutdruckmessung eines Mannes der auf seinem Bett liegt und schläft.

© Drazen Zigic / Getty Images / iStock

Mehr kardiale Ereignisse

Herzinsuffizienz: Niedriger nächtlicher Blutdruck von Nachteil

Ein Patient, bei dem Hidradenitis suppurativa unter den Achseln diagnostiziert wurde, mit sichtbaren roten, schmerzhaften Fisteln.

© Lea / stock.adobe.com

Hidradenitis suppurativa

Wie Acne inversa erkannt und behandelt wird

Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen