Leitlinien für die Beratung von Anlegern
NEU-ISENBURG (eb). Für die Anlageberatung privater Kunden hat der Bundesverband deutscher Banken Leitlinien erstellt. Die sind für die Mitgliedsbanken nicht verbindlich. Der Verband hofft aber, dass diese die Leitlinien zum Anlass nehmen, "die eigenen internen Prozesse zu überprüfen und wenn nötig anzupassen".
Veröffentlicht:Ziel ist es, einen für alle privaten Banken geltenden einheitlichen Qualitätsstandard zu etablieren. Der Kunde und seine Bedürfnisse sollten klar im Mittelpunkt stehen. Der Bundesverband will damit verloren gegangenes Vertrauen der Anleger in das Bankensystem zurückgewinnen. Es gelte, "Fehler zu korrigieren".
Bei der Anlageberatung sieht die Leitlinie vor, dass die Banken die "Anlageziele des Kunden, seine Risikobereitschaft, seine Kenntnisse und Erfahrungen sowie finanziellen Verhältnisse" erfragen. Anhand eines Anlegerprofils solle die Bank dann prüfen, welches Produkt für den Kunden geeignet sei.
Bei der Mitarbeitervergütung solle darauf geachtet werden, dass die kundenorientierte Beratung nicht beeinträchtigt werde. Deshalb schlägt der Verband vor, die flexiblen Gehaltsbestandteile nicht nur leistungsorientiert zu bemessen. Auch "Nachhaltigkeit und Qualität der Mitarbeiterleistungen" seien zu berücksichtigen. Ein Kriterium dafür könnte zum Beispiel die Kundenzufriedenheit sein.