Berlin
Logistikengpässe bremsen TI-Anschluss
Die meisten Berliner Vertragsarztpraxen sind an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Immerhin 1100 Praxen wurde im zweiten Quartal das Honorar gekürzt.
Veröffentlicht:Berlin. Fast 78 Prozent der 6300 Berliner Vertragsarztpraxen sind schon an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Das teilt die Gesundheitssenatsverwaltung auf eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus hin mit und beruft sich dabei auf Auskünfte der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Von den 1420 nicht angeschlossenen Praxen hätten 582 die TI-Anbindung beauftragt, eine Installation sei aber noch nicht erfolgt. Begründet werde dies von den Ärzten „häufig mit Logistikengpässen seitens der beauftragten Unternehmer“. Somit, so die Senatsverwaltung, hätten insgesamt 87 Prozent der Vertragsarztpraxen einen Antrag auf Anschluss an die TI gestellt.
Bei den Vertragszahnärzten sind der Antwort zufolge knapp 95 Prozent der 2305 Zahnarztpraxen an die TI angeschlossen oder stehen kurz davor. Die verbliebenen 115 Praxen könnten allerdings nicht pauschal als „Verweigerer“ eingestuft werden: „Knapp die Hälfte der Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber dieser Praxen ist mindestens 64 Jahre alt.“
87 % der Vertragsarztpraxen in Berlin haben einen Antrag auf Anschluss an die TI gestellt.
Hier sei davon auszugehen, dass nicht wenige aus dieser Gruppe den Aufwand zur Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur scheuten und eine kurzfristige Praxisaufgabe konkret ins Auge fassten. Unter Verweis auf den TI-Anbindungszwang hätten fünf Praxisinhaber konkret die Aufgabe ihrer zahnärztlichen Tätigkeit mit Datumsangaben angekündigt“, schreibt der Gesundheitssenat.
Erste Honorarkürzungen
Bei 1109 Praxen habe die KV im zweiten Quartal den Vorgaben des SGB V folgend Honorarkürzungen vorgenommen wegen eines fehlenden TI-Anschlusses. Bei den Zahnärzten gab es dagegen noch keinen Einbehalt. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung habe bisher noch keine Honorarkürzungen vorgenommen, da „eine valide Bewertung, welche Zahnarztpraxen die gesetzliche Pflicht zur Durchführung des Abgleichs der Versichertenstammdaten über die Telematikinfrastruktur nicht erfüllen, derzeit noch nicht möglich sei“. Relevant seien vor allem die Daten des dritten Abrechnungsquartals, die noch nicht vollständig vorlägen.