Lohnsteuerkarte aus Papier verschwindet

Bei der Lohnsteuer müssen Praxischefs 2010 und 2011 einige Neuerungen beachten. Das Verfahren wird voll-elektronisch.

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NEU-ISENBURG (reh). In den nächsten Wochen ist es wieder so weit: Die Praxismitarbeiter bringen ihre neuen Lohnsteuerkarten fürs Jahr 2010 mit. Und auf diese sollten Praxischefs gut achten: Sie dürfen die Karten Ende 2010 nicht vernichten. Denn die Karte gilt auch noch fürs Jahr 2011. Der Grund: Die Lohnsteuerkarte aus Papier soll 2011 durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt werden.

Das neue Verfahren trägt laut dem Bundesministerium der Finanzen den Namen ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale). Doch da die Umstellung etwas Zeit braucht - bis 2011 werden die neuen Merkmale für den Abzug nach und nach in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aufgebaut - gilt die Lohnsteuerkarte 2010 für die Übergangszeit weiter. Wer den Arbeitsplatz wechselt, nimmt die Karte allerdings auch in 2011 mit.

Was bedeutet das neue System für Praxischefs? Alle Daten, die für die Ermittlung der Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden dem Praxischef dann von der Datenbank zum elektronischen Abruf beziehungsweise von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Eine Lohnsteuerkarte erhält er von seinen Mitarbeitern nicht mehr. Neue Mitarbeiter geben nur noch ihre steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum an. Da alle Daten beim BZSt gesammelt werden, müssen Praxischefs dann für ihre neuen lohnsteuerpflichtigen Mitarbeiter beim BZSt nach den notwendigen Daten für die Abführung der Steuer fragen.

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