Sachsen und Brandenburg
Medizinstudium: Grünes Licht für schriftliches Staatsexamen
Klarheit für Medizinstudenten: Sowohl in Sachsen als auch in Brandenburg findet die M2-Prüfung planmäßig statt.
Veröffentlicht:Dresden/Potsdam. Prüfung direkt nach Ostern: In Sachsen und in Brandenburg werden an den Universitäten die Prüfungen zum zweiten Staatsexamen für Medizinstudenten (M2) vom 15. bis zum 17. April durchgeführt.
In Brandenburg gab Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Sonntag bekannt, Voraussetzung sei, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen unter Einhaltung der aktuellen Sicherheits- und Hygiene-Maßnahmen des Infektionsschutzes gewährleistet sei. Das Bundesgesundheitsministerium hatte es angesichts der Corona-Pandemie Ende März den Ländern überlassen, ob sie das Zweite Staatsexamen um ein Jahr auf April 2021 verschieben und damit ein „Hammerexamen“ (M2 und M3 gemeinsam) durchführen oder es regulär im April 2020 stattfinden lassen.
„Verschiebung würde enorme Zusatzbelastung darstellen“
„Die Medizinstudentinnen und -studenten haben sich monatelang auf diese schriftliche M2-Prüfung vorbereitet, und sollen sie jetzt in Brandenburg ohne Verzögerung absolvieren können“, sagte Nonnemacher. „Dafür haben sich die Medizinische Hochschule Brandenburg und ihre Studierenden gegenüber dem Land mit Nachdruck eingesetzt, da eine Verschiebung eine enorme Zusatzbelastung darstellen würde.“ In dieser Krise brauche man im Gesundheitswesen alle verfügbaren Kräfte.
Auch der sächsische Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU) teilte mit, dass der Freistaat die Prüfungen nicht in das kommende Jahr verschieben werde. Denn trotz einer Wahlmöglichkeit hätten sich in Sachsen mehr als 80 Prozent der Prüfungskandidaten dafür entschieden, die Prüfungen jetzt nach Ostern absolvieren zu wollen. Die Studenten könnten einen Monat nach den Prüfungen, am 20. Mai, ihr praktisches Jahr beginnen. Er rechne aber damit, dass sich die Studenten nach den Prüfungen „unverzüglich als freiwillige Helfer in den Kliniken und Einrichtungen melden werden“. (lass/sve)