Arznei- und Heilmittelvereinbarung

Mehr Geld für Arzneiverordnungen in Westfalen-Lippe

In Westfalen-Lippe sind die Arzneimittel- und die Heilmittelvereinbarung für 2021 geschlossen. Bei Arzneien setzen Kassen und KV weiter auf Leitsubstanzen.

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Das Ausgabenvolumen der Vertragsärzte für die Verordnung von Arzneimitteln steigt im kommenden Jahr um 4,3 Prozent.

Das Ausgabenvolumen der Vertragsärzte in Westfalen-Lippe für die Verordnung von Arzneimitteln steigt im kommenden Jahr um 4,3 Prozent.

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Dortmund. In Westfalen-Lippe steigt das Ausgabenvolumen der Vertragsärzte für die Verordnung von Arzneimitteln im kommenden Jahr um 4,3 Prozent auf 3,9 Milliarden Euro. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die Krankenkassen in der Arzneimittelvereinbarung für 2021 verständigt.

„Im Jahr 2020 hat sich bestätigt, dass das Konzept der westfälisch-lippischen Steuerung mit Leitsubstanzen gut funktioniert und den Ärzten Verordnungssicherheit gibt“, schreibt die KVWL in ihrer Mitgliederzeitschrift „KVWL kompakt“. Allerdings haben sich einige Leitsubstanzziele verändert.

So ist die Lipidsenkerquote entfallen. Der Grund: Ezetimib sei als Monosubstanz generisch verfügbar, und hochpreisige Kombinationen mit Statinen führten durch die Festbetragsregelungen nicht mehr zu Mehrkosten. Da verschiedene Generika auf den Markt gekommen sind, ist auch die Quote zu Opioid-Arzneimitteln gestrichen worden.

Im Jahr 2019 sind in Westfalen-Lippe erstmals rabattierte Arzneimittel bei den Quoten zu direkten Antikoagulantien und GN-RH-Analoga berücksichtigt worden. „Die Erprobung dieser Regelung ist erfolgreich angelaufen und wird in 2021 fortgesetzt“, informiert die KVWL.

Mehr Sicherheit bei der Verordnung von Biosimilars

Die KVWL begrüßt die Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Austauschbarkeit von biotechnologischen Arzneimitteln und die Klarstellung, dass rabattierte Arzneimittel auf jeden Fall als wirtschaftliche Alternative gelten, egal ob als Original oder Biosimilar zugelassen. „Daher werden ab 2021 bei den Biosimilarquoten rabattierte Produkte vollständig zugunsten des Arztes berücksichtigt.“

Der GBA habe den Ärzten nochmals größere Sicherheit bei der Verordnung von Biosimilars gegeben, lobt KVWL-Vize Dr. Volker Schrage. „Gleichzeitig ist durch die komplette Berücksichtigung von Rabattverträgen eine hohe individuelle Flexibilität für den Verordner gegeben“, sagt er.

Heilmittel: Verordnungsvolumen steigt um 11,6 Prozent

Auch bei den Heilmitteln sind sich die KVWL und die Krankenkassen einig geworden. Hier steigt das Verordnungsvolumen für 2021 um 11,6 Prozent auf 710,3 Millionen Euro. Angesichts der auf Bundesebene laufenden Verhandlungen über die Preiserhöhungen der Heilmittelerbringer ist das Ausgabenvolumen nur vorläufig vereinbart worden.

Die KVWL macht die Ärzte darauf aufmerksam, dass die Heilmittel-Richtgrößen um die Kosten des besonderen Verordnungsbedarfs und des langfristigen Heilmittelbedarfs bereinigt wurden. Der Grund: Diese Kosten werden in der Wirtschaftlichkeitsprüfung vollständig als Besonderheit berücksichtigt.

„Umso wichtiger ist es für Sie, Verordnungen des besonderen und langfristigen Heilmittelbedarfs geltend zu machen, indem Sie die Verordnungen korrekt und vollständig ausfüllen“, appelliert die KV an ihre Mitglieder. Sie sollten besonders auf den ICD-10-Code sowie die Indikationsschlüssel aus dem Heilmittelkatalog achten. (iss)

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