Deutscher Richterbund

Mindeststandards für Gerichtsgutachter gefordert

Medizinische Gutachten sind Thema des 21. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstags in Weimar. Die Richter wünschen sich einheitliche Standards bei der Qualifikation der Sachverständigen.

Veröffentlicht:

WEIMAR. Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert gesetzliche Mindeststandards für die Qualifikation medizinischer oder psychologischer Gerichtsgutachter.

Solche Mindeststandards könnten Richtern eine gewisse Sicherheit bei der Auswahl von Gutachtern bieten, sagte der Vorsitzende Christoph Frank vor dem am Mittwoch beginnenden 21. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar.

"Die Brauchbarkeit eines Gutachtens sollte nicht von vornherein an der Qualifikation des Sachverständigen scheitern." Derzeit gebe es dazu unterschiedliche Regelungen der einzelnen Landesärztekammern.

Medizinrecht und der Einfluss ärztlicher Gutachten auf richterliche Entscheidungen gehören zu den Themen des Kongresses. Erwartet werden in Weimar rund 1000 Juristen.

Schätzungsweise bei mehr als der Hälfte der Strafverfahren wegen schwerer Verbrechen wie Mord, Totschlag, Sexualstraftaten oder schwerer Gewaltdelikte müssten Gerichte medizinische Gutachter heranziehen, sagte Frank.

Gutachter seien "mit ihrem Spezialwissen und ihren Erfahrungen wichtige Gehilfen bei der rechtlichen Beurteilung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte". Sehr häufig gehe es um die Feststellung der Schuldfähigkeit und um "die Einschätzung, ob ein Angeklagter in der Lage ist, seine Handlungen zu steuern". Auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Angeklagten könne die Einschätzung durch Gutachter nötig sein. (dpa)

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