Direkt zum Inhaltsbereich

Tumormeldungen

Ministerium schafft Klarheit zur Umsatzsteuer

Veröffentlicht:

BERLIN. Hinsichtlich der Vergütung von Tumormeldungen an Krebsregister hat das Bundesfinanzministerium jetzt klargestellt, wann Ärzte Umsatzsteuer abführen müssen. Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs wird nach der Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses unterschieden, ob es sich um Mitteilungen an ein klinisches oder an ein epidemiologisches Krebsregister handelt.

Bei Meldungen eines Arztes, "z.B. an das epidemiologische Krebsregister, die in der reinen Dokumentation erfolgter Behandlungen bestehen", liege keine steuerbefreite Heilbehandlung vor, heißt es von Ministeriumsseite. "Steuerfrei sind dagegen Meldungen, z. B. an das klinische Krebsregister, bei denen nach der Auswertung der übermittelten Daten eine patientenindividuelle Rückmeldung an den Arzt erfolgt und hierdurch weitere im Einzelfall erforderliche Behandlungsmaßnahmen getroffen werden können." Diese Grundsätze gelten nun in allen offenen Fällen.

Laut Bundesfinanzhof dienen "lediglich mögliche und mittelbare Auswirkungen einer Leistung auf die Heilbehandlung eines bei Ausführung dieser Leistung nicht bestimmbaren Personenkreises nicht unmittelbar tatsächlich dem Zweck, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen, oder die Gesundheit zu schützen, aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen". (juk)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wie sich nachhaltige Geldanlage verändert hat

Praxiswissen Geldanlage

Anpassung des Portfolios: Warum weniger oft mehr ist

Disposition Effect und Co

Börse: Das sind typische Anleger-Fehler

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Früherkennung von Bluthochdruck

Hypertonie: Wenn die Smartwatch in falsche Sicherheit wiegt

Lesetipps
Eine ältere Person hält drei Blisterstreifen mit Tabletten zwischen beiden Händen.

© wernerimages / stock.adobe.com

GeriPAIN-Leitlinie

Welche Schmerztherapien eignen sich für geriatrische Patienten?

Ein Hautarzt untersucht die Haut mit einem Dermatoskop auf Melanom.

© Iryna&Maya / stock.adobe.com

Vergleich mit anderen Ländern

Hautkrebs-Screening in Deutschland laut Studie ohne klaren Nutzen