Dialyse

Mitbehandlung ist kein Auftrag zur Versorgung

Das Bundessozialgericht setzt der Ermächtigung von Klinikärzten in puncto Dialyse enge Grenzen.

Veröffentlicht:

KASSEL. Die Regelung des Mantelvertrags über die "Mitbehandlung" von Nierenpatienten durch Krankenhausärzte erlaubt nur die Ermächtigung zur Behandlung auf Überweisung.

Ein auf dieser Basis erteilter eigenständiger Versorgungsauftrag ist rechtswidrig, wie kürzlich der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschied.

Er gab damit einem Medizinischen Versorgungszentrum recht, das in Nordrhein Dialyseleistungen erbringt. Seine Klage richtete sich gegen die Ermächtigung des Leiters einer nephrologischen Krankenhausabteilung, die diesem die Betreuung von bis zu 30 Patienten ermöglicht.

Gestützt war die Ermächtigung auf die Anlage 9.1 zum Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten.

Diese lässt neben einer bedarfsabhängigen Ermächtigung von Krankenhausärzten auch deren Ermächtigung zur "Mitbehandlung" von Nierenpatienten "in begrenztem Umfang" zu.

Wie nun das BSG klarstellte, gibt dies keine Handhabe, um bei einem regulären Versorgungsauftrag die Bedarfsprüfung zu umgehen. "Die alleinige Durchführung der ambulanten Dialyseversorgung wird von dem Begriff der Mitbehandlung eindeutig nicht mehr erfasst", erklärten die Kasseler Richter.

Vielmehr gehe es "nur um eine begleitende oder ergänzende Behandlung in Kooperation mit einem anderen Facharzt auf dessen Überweisung".

Weil solch eine Ermächtigung nicht bedarfsabhängig ist, kann sie nach dem Kasseler Urteil von anderen Ärzten nicht angefochten werden.

Hier allerdings hätten die Zulassungsgremien den Anwendungsbereich dieser Ermächtigungsgrundlage "offensichtlich überschritten".

Die Klage des Versorgungszentrums sei daher zulässig gewesen und die Ermächtigung rechtswidrig. (mwo)

Bundessozialgericht Az.: B 6 KA 40/14 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Anhörung der Verbände im BMG

Krankenhausreform: Kritik an Warkens „Verwässerungsgesetz“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Adipöse Kinder und Jugendliche tragen für den Rest ihres Lebens eine enorme Bürde mit sich. Die Folgen zeichnen sich bereits im Kindesalter ab und erstrecken sich bis ins Erwachsenenalter.

© kwanchaichaiudom / stock.adobe.com

Adipositas bei Kindern und Jugendlichen

Hoffnung auf neue Medikamente zur Gewichtsreduktion bei Kindern

Eine männlicher Patient, der auf einem Fahrradergometer in die Pedale tritt, führt einen Belastungstest durch, um die Herzfunktion zu überprüfen.

© malkovkosta / stock.adobe.com

Mikrovaskuläre Dysfunktion

Was ein Belastungs-EKG bei Angina-pectoris-Verdacht bringt