Kommentar
Mitdenken an der Belastungsgrenze
Die Idee, niedergelassene Ärzte besser zu befähigen, COVID-19-Patienten ambulant zu betreuen, um Kliniken zu entlasten ist gut. Doch auch die Praxen können nicht immer noch mehr schultern.
Veröffentlicht:Die Pflegeheime fühlen sich mit steigenden COVID-19-Fallzahlen immer wieder alleingelassen. Die Folge kann sein, dass Heimbewohner, die sich mit SARS-CoV-2 infizieren, in die Klinik eingewiesen werden, auch wenn eine solche Einweisung vom Patienten weder gewünscht noch medizinisch wirklich angezeigt ist. Gerade in Regionen, in denen die Inzidenz in Richtung 300 und noch weit darüber geht, trägt dies zu einer Überlastungssituation in den Kliniken bei.
Die Handreichung der Kassenärztlichen Vereinigungen Thüringen und Sachsen für niedergelassene Ärzte geht insofern in die richtige Richtung. Bei COVID-19-Ausbruch im Heim den Kontakt zu Angehörigen nicht abreißen lassen, die Patientenverfügung überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten aktivieren und das Klinikum vor Ort über die Situation auf dem Laufenden halten: Das sind im Fall der Fälle wichtige Schritte für Pflegeheime.
Bevorzugt sind in dieser Situation natürlich die Heime, die bereits Kooperationsverträge mit niedergelassenen Ärzten abgeschlossen haben, die diesen Vertrag auch aktiv (mit-)gestalten. Denn Ärzte können durchaus bei der ambulanten medizinischen Betreuung Verantwortung übernehmen. Allerdings ist die Gefahr nicht zu unterschätzen, dass es bei einem größeren Ausbruch nicht nur zu einer Überforderung des Pflegepersonals kommt, sondern auch der betreuenden Ärzte, die ja neben den Heimpatienten auch noch den normalen Praxisbetrieb aufrechterhalten müssen.
Am Ende bleibt es dabei: Die Fallzahlen müssen runter, sonst kommt das Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze – in der Pflege, ambulant und stationär.
Schreiben Sie dem Autor: hauke.gerlof@springer.com