Oberlandesgericht

Muss Heilpraktikerin einem Fünfjährigen Schmerzensgeld zahlen?

Der Vater eines Jungen klagte auf Schmerzensgeld für sein Kind. Dessen Mutter verstarb, nachdem ihre Heilpraktikerin von einer schulmedizinischen Behandlung abgeraten hatte.

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München. Muss eine Heilpraktikerin einem fünf Jahre alten Jungen Schmerzensgeld zahlen, weil seine Mutter an Krebs starb? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag befasst.

Der Vater verlangt insgesamt 170.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld für sein Kind von der Heilpraktikerin seiner Partnerin, weil sie ihr dazu geraten haben soll, auf eine schulmedizinische Verhandlung zu verzichten, obwohl sie an Gebärmutterhalskrebs erkrankt war.

Das Landgericht Passau hatte die Klage abgewiesen, gegen das Urteil legte der Kläger Rechtsmittel ein. „Mit dem Kleinen ans Grab seiner Mama zu gehen“, dass sei „natürlich schon eine Hausnummer“, sagte der 34 Jahre alte Vater des Jungen vor Beginn der Verhandlung. „Er hat viel mitgemacht.“ Dennoch gehe es dem Kleinen gut, er sei ein fröhlicher Junge. Aber er frage schon, wo seine Mama sei.

Sein Ziel sei es, „dass diese Frau niemanden mehr behandeln darf“, sagte er über die Heilpraktikerin. Er wolle „Frauen davor warnen, dass sie sich auf eine Heilpraktikerin einlassen“, wenn sie an Krebs erkrankt sind. (dpa)

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