Praxisabgabe

Nachfolger Krankenhaus

Kein Praxisnachfolger in Sicht? Dann könnte ein Klinikträger einspringen. Damit das klappt, muss die Praxis aber vorher in eine andere Versorgungsform umgewandelt werden.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Schlüsselübergabe: Damit Klinikträger wirklich als Praxisübernehmer anbeißen, müssen Ärzte auch strukturierte Praxisprozesse bieten.

Schlüsselübergabe: Damit Klinikträger wirklich als Praxisübernehmer anbeißen, müssen Ärzte auch strukturierte Praxisprozesse bieten.

© Kzenon / fotolia.com

WIESBADEN. Praxisnachfolger zu finden, die auch das unternehmerische Risiko einer Praxisübernahme und vor allem des laufenden Praxisbetriebs tragen wollen, wird an vielen Orten zunehmend schwierig.

Aber es muss ja auch nicht immer ein Nachwuchsarzt sein, der die Praxis übernimmt. "Wenn Sie keinen jungen Kollegen finden, dann nehmen Sie doch einfach ein Krankenhaus als Praxisnachfolger", sagte Dr. Florian Hölzel auf dem Unternehmerforum 2012 der Wiesbadener Anwaltskanzlei Broglie, Schade & Partner.

Damit das funktioniert, braucht es aber ein ausgefeiltes Übernahmekonzept. Denn, Krankenhäuser - das weiß auch Hölzel - können nicht einfach eine Arztpraxis übernehmen.

"Sie können aber ein Medizinisches Versorgungszentrum übernehmen", so der Fachanwalt für Medizinrecht.

Sind Hausarzt-MVZ die Zukunft?

Erster Schritt wäre dann allerdings, dass sich die Praxis Kooperationspartner sucht. Noch kann nämlich auch eine Fachrichtung allein kein MVZ) gründen. Dazu braucht es derzeit mindestens zwei Fachrichtungen und natürlich auch mindestens zwei Ärzte, die im MVZ arbeiten.

Der Bayerische Hausärzteverband habe auf seinem diesjährigen Hausärztetag aber beschlossen, den Gesetzgeber aufzufordern, rein hausärztliche MVZ zu schaffen, sagte Rechtsanwalt Hans-Joachim Schade.

"Wir glauben, das wird künftig kommen." Und noch mehr: Schade ist sich sicher, dass dann auch facharztgleiche MVZ möglich würden.

Bis dahin bleibt es aber dabei: Der abgabewillige Hausarzt muss sich einen fachärztlichen Kollegen suchen. Ein Vorteil von MVZ liegt laut Hölzel darin, dass die Kooperation unbegrenzt wachsen kann - was sie später für einen Klinikübernehmer noch interessanter macht.

"Niedergelassene Ärzte dürfen nur drei vollbeschäftigte Ärzte pro Zulassung anstellen. MVZ sind an solche Wachstumsgrenzen nicht gebunden", erklärte der Jurist. Sie könnten unbegrenzt viele Ärzte anstellen.

Gleiches gelte für die Frage der Zweigstellen: Während niedergelassene Ärzte neben ihrer Stammpraxis noch bis zu zwei Filialen betreiben können, kann ein MVZ unbegrenzt viele Standorte haben.

Unbegrenztes Wachstumspotenzial

Damit ein ärztliches MVZ für einen Krankenhausträger attraktiv wird, muss es laut Hölzel aber noch etwas bieten: standardisierte Prozesse beziehungsweise Leistungserbringungsstrukturen. Weil es sich nur so zügig in die Strukturen des Krankenhausträgers einbinden lässt.

Dabei lasse sich die Übernahme sanft regeln. Werde zunächst ein ärztliches MVZ in der Geschäftsform einer GmbH gegründet, könnten nach und nach die Anteile an den Krankenhausträger übertragen werden, so Hölzel. Möglich wäre aber natürlich auch, dass andere Ärzte die Anteile der GmbH erwerben.

Dass so ein Übernahmemodell und vor allem die Kooperation Zukunft haben, glaubt dabei nicht nur Hölzel. "In der Situation, wo kommunale Klinikträger immer öfter vorpreschen und die regionale Versorgung sichern, wird dieses Modell immer realistischer", sagte er.

Aber ebenso Jens Gabriel, Geschäftsführer der MVZ-Servicegesellschaft, einer 100-prozentigen Tochter der Rhön-Klinikum AG. Er berichtete, dass derzeit eine oligopolartige Marktumstrukturierung in der Versorgung stattfinde.

In Zukunft, etwa ab 2020, würden 20 Prozent der ambulanten Leistungsanbieter rund 80 Prozent des ambulanten Versorgungsmarktes abdecken, so seine Einschätzung. "Einzelpraxen werden immer mehr in Kooperationen gehen."

Immerhin, eine Sorge plagt laut Gabriel auch die Klinikträger zumindest in ihren ländlich gelegen MVZ: die Sorge, Nachwuchs zu finden. Wie Gabriel berichtete, gehe es den Klinik-MVZ bei der Stellenbesetzung hier nicht besser als den niedergelassenen Ärzten.

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