Erbrecht

Neue EU-Verordnung bringt nicht nur Vorteile

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NEU-ISENBURG. Seit dem 17. August ist die neue Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO, Nr. 650/2012) in Kraft. Sie regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn sich der Nachlass aus Vermögen zusammensetzt, das sich in mehreren EU-Staaten befindet.

Damit sollen vorrangig Nachlassverfahren beschleunigt werden, denn künftig unterliegt der gesamte Nachlass dem Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Ferienhaus in Südfrankreich muss also nicht mehr nach französischem Recht vererbt werden.

Aber die Verordnung birgt auch Risiken, da es in den anderen Ländern teils erhebliche Abweichungen zum deutschen Erbrecht und damit auch zu einer gewollten Erbquote geben kann. Erblasser können aber mit einem Testament vorbeugen. (reh)

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