Erbrecht

Neue EU-Verordnung bringt nicht nur Vorteile

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Seit dem 17. August ist die neue Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO, Nr. 650/2012) in Kraft. Sie regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn sich der Nachlass aus Vermögen zusammensetzt, das sich in mehreren EU-Staaten befindet.

Damit sollen vorrangig Nachlassverfahren beschleunigt werden, denn künftig unterliegt der gesamte Nachlass dem Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Ferienhaus in Südfrankreich muss also nicht mehr nach französischem Recht vererbt werden.

Aber die Verordnung birgt auch Risiken, da es in den anderen Ländern teils erhebliche Abweichungen zum deutschen Erbrecht und damit auch zu einer gewollten Erbquote geben kann. Erblasser können aber mit einem Testament vorbeugen. (reh)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung