Bundesgerichtshof

Neues Verfahren gegen pädophilen Kinderarzt

Ein Kinderarzt vergeht sich an mehr als 20 Jungen und wird zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Doch der Fall muss neu verhandelt werden. Es geht unter anderem um die Frage der Schuldfähigkeit.

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AUGSBURG. Nach der Verurteilung eines Kinderarztes wegen vielfachen Kindesmissbrauchs zu einer langen Gefängnisstrafe muss sich das Landgericht Augsburg von Montagmittag an erneut mit dem Fall befassen. Das Gericht hatte den 43-Jährigen bereits im März 2016 zu dreizehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem der Mann den sexuellen Missbrauch von 21 Jungen zugegeben hatte. Ferner ordnete die Kammer die Sicherungsverwahrung des pädophilen Mediziners an und sprach ein lebenslanges Berufsverbot aus.

Der Mann hatte bei dem ersten Prozess die ihm vorgeworfenen Taten uneingeschränkt zugegeben. Die Kammer war trotz des Geständnisses im Urteil nur geringfügig unter der Maximalstrafe von 15 Jahren geblieben. Die Verteidiger des Arztes hatten maximal neun Jahre Haft und die Einweisung in eine psychiatrische Klinik verlangt, damit ihr Mandant dort eine Therapie machen könne.

Erstes Urteil wurde aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die Karlsruher Richter betonten, dass aufgrund der Pädophilie zumindest bei einem Teil der Vorwürfe „eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten“ und somit eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen seien. Dies könnte dann Auswirkungen auf die Strafhöhe haben – auch die Sicherheitsverwahrung und das lebenslange Berufsverbot könnten dabei auf den Prüfstand kommen.

Der deutsche Staatsangehörige hatte rund 15 Jahre lang reihenweise Jungen missbraucht, das jüngste Opfer war erst vier Jahre alt.

Abschließendes Urteil erst Januar 2019

Für deutschlandweite Schlagzeilen sorgte 2014 die Entführung eines Fünfjährigen im niedersächsischen Garbsen. Der Augsburger hatte damals eine Arbeitsstelle in Hannover. Er lockte das Kind in sein Auto, betäubte es mit einem Medikament und verging sich in seiner Wohnung an dem Jungen. Später setzte er das benommene Kind aus.

Für das Verfahren sind 19 Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte nach der bisherigen Planung am 29. Januar 2019 verkündet werden. (dpa)

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