Selbstverwaltung

Nicht-normsetzende G-BA Beschlüsse sollen schneller in Kraft treten

Veröffentlicht:

Berlin. Was der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt, ist richtungsweisend für die vertragsärztliche Versorgung. Ab dem 1. November dieses Jahres sollen alle nicht-normsetzenden Entscheidungen des Selbstverwaltungsgremiums nicht mehr im Bundesanzeiger publiziert werden. Um in Kraft zu treten, reiche es vielmehr aus, sie auf der G-BA-Website zu veröffentlichen, heißt es; diese Beschlüsse träten dann „unmittelbar mit dem im jeweiligen Beschluss angegebenen Datum in Kraft“.

Zu nicht-normsetzenden Entscheidungen gehören den Angaben zufolge etwa:

Aufnahmen oder Einstellungen von Beratungen,

Aufrufe zur Ermittlung stellungnahmeberechtigter Organisationen,

Veröffentlichung des Kreises stellungnahmeberechtigter Organisationen,

Einholung erster Einschätzungen

sowie die Einleitung von Stellungnahmeverfahren.

Im Falle der normsetzenden G-BA-Entscheidungen wie Richtlinienbeschlüssen und Regelungen zur Geschäfts- und Verfahrensordnung des G-BA ändert sich hingegen nichts. Diese treten weiterhin erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. (cw)

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