Selbstverwaltung

Nicht-normsetzende G-BA Beschlüsse sollen schneller in Kraft treten

Veröffentlicht:

Berlin. Was der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt, ist richtungsweisend für die vertragsärztliche Versorgung. Ab dem 1. November dieses Jahres sollen alle nicht-normsetzenden Entscheidungen des Selbstverwaltungsgremiums nicht mehr im Bundesanzeiger publiziert werden. Um in Kraft zu treten, reiche es vielmehr aus, sie auf der G-BA-Website zu veröffentlichen, heißt es; diese Beschlüsse träten dann „unmittelbar mit dem im jeweiligen Beschluss angegebenen Datum in Kraft“.

Zu nicht-normsetzenden Entscheidungen gehören den Angaben zufolge etwa:

Aufnahmen oder Einstellungen von Beratungen,

Aufrufe zur Ermittlung stellungnahmeberechtigter Organisationen,

Veröffentlichung des Kreises stellungnahmeberechtigter Organisationen,

Einholung erster Einschätzungen

sowie die Einleitung von Stellungnahmeverfahren.

Im Falle der normsetzenden G-BA-Entscheidungen wie Richtlinienbeschlüssen und Regelungen zur Geschäfts- und Verfahrensordnung des G-BA ändert sich hingegen nichts. Diese treten weiterhin erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. (cw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen

Das könnte Sie auch interessieren
Prof. Dr. Claudia Traidl-Hoffmann und Dr. Michael Seewald

© Anatoli Oskin / Universität Augsburg; © AstraZeneca

Umfrage unter Ärzt:innen

Nachhaltigkeit wird Kernbestandteil verantwortungsvoller Medizin

Anzeige | AstraZeneca GmbH
Wege zu mehr Nachhaltigkeit in der Arztpraxis

© Jennifer / stock.adobe.com

Zuwendung statt Rezept

Wege zu mehr Nachhaltigkeit in der Arztpraxis

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps