Bayern
Noch keine Regelungen
Ob und um wie viel der Grenzwert für Praxisbesonderheiten in Bayern gesenkt wird, darüber wird zwischen KV und Krankenkassen noch verhandelt. Bislang, so die KV, sei noch nichts vertraglich geregelt worden. Die Leistungsspektren, die Ärzte als Praxisbesonderheit geltend machen können, sind nicht vorab festgelegt, "das wird jeweils individuell entschieden", heißt es.
Als Beispiel für einen besonderen Versorgungsauftrag nennt die KV Internisten ohne Schwerpunkt, die in der Versorgung Schwerpunktleistungen erbringen.(juk)
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