Debeka

Nun prüft der Datenschutz

Zu den Vorwürfen des Datenhandels meldet sich nun auch der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte zu Wort. Er hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Debeka in Koblenz: Jetzt muss sich der Versicherer mit Datenschützern auseinandersetzen.

Debeka in Koblenz: Jetzt muss sich der Versicherer mit Datenschützern auseinandersetzen.

© Thomas Frey / dpa

KÖLN. In der Affäre um illegalen Adresshandel bei der Debeka hat der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner im Dezember 2013 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das teilte er jetzt mit. Der Datenschützer prüft, ob er ein Bußgeld gegen das Unternehmen und die Vorstände verhängt.

Im November 2013 waren Vorwürfe laut geworden, dass sich die Debeka Krankenversicherung über ein Tippgeber-System unlautere Vorteile im Wettbewerb um neue Kunden unter den Beamten verschafft haben soll.

Beamte haben danach Außendienst-Mitarbeitern der Debeka im großen Umfang Adressen von Beamtenanwärtern verschafft, ohne dass diese davon gewusst haben.

Seit ihrem Bekanntwerden gehen die Staatsanwaltschaft Koblenz und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) den Anschuldigungen nach.

Der Datenschützer stützt sich auf Erklärungen der Debeka und Hinweise von Mitarbeitern und Kunden des Versicherers zu den Vertriebspraktiken des Krankenversicherers. Er ist nach Sichtung der Unterlagen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Debeka-Vorstand vorsätzlich oder fahrlässig Aufsichtspflichten verletzt haben könnte.

Empfindliches Bußgeld könnte drohen

"Es gibt Anhaltspunkte, dass der Vorstand zu wenig getan hat, um die Verstöße gegen den Datenschutz zu verhindern", sagt der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Klaus Globig. Erhärtet sich der Verdacht, droht dem Vorstandsvorsitzenden Uwe Laue und seinen Kollegen Thomas Brahm, Rolf Florian, Peter Görg und Roland Weber jeweils ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro.

Außerdem kann die Behörde auch den Versicherer mit einem Bußgeld belegen, das zwischen fünf und zehn Millionen Euro betragen kann. Allerdings: "Das sind die theoretisch möglichen Obergrenzen, die aber praktisch eher nicht in Betracht kommen", sagt Globig. Die Frage, ob überhaupt ein Bußgeldbescheid erlassen wird, sei zum jetzigen Zeitpunkt offen.

Die Datenschützer müssen auch klären, wie lange die ordnungswidrigen Handlungen oder Unterlassungen zurückliegen, ob sie bis heute nachwirken und ob sie inzwischen verjährt sind. Bei Ordnungswidrigkeiten greift eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Nach Angaben der Datenschützer hat die Debeka die Untersuchungen bislang aktiv unterstützt und angekündigt, sich künftig besser um datenschutzrechtliche Aspekte zu kümmern. "Der LfDI führt derzeit mit der Debeka konstruktive Gespräche über Veränderungen im Vertriebssystem des Versicherers", heißt es in einer Mitteilung.

Wegen des laufenden Verfahrens will sich der PKV-Marktführer nicht zu Details äußern. Es handele sich um einen Anfangsverdacht, der keine Vorverurteilung zulasse, heißt es in einer Stellungnahme. "Vielmehr ist die Sach- und Rechtslage weiterhin offen und muss zunächst geklärt werden."

Der Versicherer verweist darauf, dass er den Datenschutz bereits verstärkt und in den 26 Landes-Geschäftsstellen jeweils einen "Beauftragten für Qualitätsmanagement und Datenschutz" bestimmt habe.

Außerdem habe das Unternehmen eine strenge Verhaltensrichtlinie eingeführt. Sie umfasse neben Datenschutz, IT-Sicherheit und Nichtdiskriminierung auch Regelungen gegen Bestechung und Korruption. "Eine direkte Weisung lautet: Die Debeka toleriert keinerlei Form der Bestechung und Korruption", teilt der Versicherer mit.

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