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Abrechnung

Nur Fax oder Mail spielen die Kosten ein

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Für die Versendung von Briefen erhalten Vertragsärzte weiterhin nur 55 Cent als Kostenpauschale. Daran ändert auch die Portoerhöhung auf 58 Cent nichts. Denn im Gegenzug erhalten die Praxen auch 55 Cent für die Übermittlung eines Telefaxes oder auch eines online gesendeten Arztbriefes.

So sieht es die Leistungsposition 40120 im EBM vor. Die 40120 darf allerdings nicht in Kombination mit der Ziffer 40100 (Kostenpauschale für Versandmaterial, Versandgefäße und für die Versendung beziehungsweise den Transport von Untersuchungsmaterial) angesetzt werden.

Bei den Verhandlungen auf Bundesebene über den Regelungsbedarf beim Honorar zum 1. Juli 2013 seien auch die Portokosten ein Thema gewesen, berichtete der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) Dr. Peter Potthoff auf der KVNo-Vertreterversammlung. Ergebnis: "Die Portokosten werden nicht angepasst."

Zwar wären die Kassen tatsächlich bereit gewesen, die Kostenpauschale für den Briefversand auf 58 Cent anzuheben. Das hätte im Gegenzug aber ein Absenken der Pauschale für den deutlich günstigeren Faxversand bedeutet. Deshalb ist es bei der bisherigen Regelung geblieben. (iss/ger)

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