Ohne Attest vom Amtsarzt keine Steuererstattung

Veröffentlicht:

STUTTGART/DÜSSELDORF (mwo). Muss ein Kind wegen Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) behandelt werden, sollten Hausärzte die Familie zum Amtsarzt schicken. Denn nur mit einem vor Beginn der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Attest können die Eltern ihre Ausgaben von der Steuer absetzen, urteilte das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart. Bei Kurkosten kann nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf im Einzelfall ein nachträgliches amtsärztliches Attest ausreichen.

Im Stuttgarter Fall war ein elfjähriges Mädchen auf Anraten der Ärzte wegen LRS behandelt worden. Die Krankenkasse übernahm die Behandlungskosten, die Eltern machten aber zusätzlich insgesamt rund 2500 Euro für Fahrten und Gebühren als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Ausgaben nicht.

Die Klage der Eltern blieb ohne Erfolg. Die Kosten seien nur abzugsfähig, wenn LRS einen "Krankheitswert" hat, heißt es in dem inzwischen schriftlich veröffentlichten Urteil (Az.: 3 K 159/07). Bei Therapien, die der Behandlung einer Krankheit dienen, gleichermaßen aber auch bei nicht-krankhaften, noch normalen Problemen angewandt werden, verlange die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein amts- oder vertrauensärztliches Attest. Dies müsse in der Regel vor Beginn der Behandlung ausgestellt worden sein. Hier hätten die Eltern aber gar kein amtsärztliches Attest, sondern nur eine Bescheinigung der Ärztin vorgelegt. Dies reiche nicht aus.

Bei den Kosten einer Kur kann dagegen nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 17 K 3411/08) ausnahmsweise auch ein nachträgliches amtsärztliches Attest ausreichen. In ihm muss dann aber bescheinigt sein, dass die tatsächlich vorgenommmenen Maßnahmen medizinisch erforderlich waren. Allerdings muss sich das Attest zu den einzelnen Behandlungen äußern.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zur Akademisierung von Gesundheitsberufen

Zweite Lesung für die Therapeuten, bitte!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie steht es um den Datenschutz bei der ePA, Frau Specht-Riemenschneider?

Lesetipps
Auf einem Kalender liegen eine Spritze und ein Reisepass.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Von Gelbfieber bis Tollwut

Diese Besonderheiten bei Reiseimpfungen sollten Sie kennen

Eine Fraktur wird fixiert.

© Radiographs / stock.adobe.com

Hyperglykämische Stoffwechsellage

Diabetes: Die wenig beachteten Folgen

Einer Person wird Blut abgenommen.

© luaeva / stock.adobe.com

Hohe Sterblichkeit

Diese vier Killer bei Thrombozytopenie nicht übersehen!