Fahrtenbuch

Ohne Privatfahrten kein Fahrtenbuch

Wenn schon ein Fahrtenbuch, dann bitte richtig. Ein Gericht hat jetzt entschieden, dass das Finanzamt bei einem unvollständig geführtem Fahrtenbuch einfach die Ein-Prozent-Methode ansetzen darf.

Veröffentlicht:
Hier ist noch Platz für Einträge: Fahrtenbuch.

Hier ist noch Platz für Einträge: Fahrtenbuch.

© Sterneleben / fotolia.com

NEU-ISENBURG (bü). Vergisst ein Freiberufler oder Unternehmer, der seinen Dienstwagen auch privat nutzt, die privaten Fahrten im Fahrtenbuch anzugeben, kann ihm das Finanzamt die Anerkennung verweigern.

Mehr noch, das Finanzamt kann den steuerlichen Vorteil der Privatnutzung dann nach der Ein-Prozent-Methode berechnen, das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Das heißt, dem steuerlich relevanten Einkommen wird dann monatlich ein Prozent des Listenneupreises des PKW zugeschlagen.

So erging es im verhandelten Fall einem GmbH-Geschäftsführer.

Denn zur ordnungsgemäßen Führung des Fahrtenbuches gehöre es, dass neben den dienstlichen auch alle Privatfahrten - also auch die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb - korrekt eingetragen worden sind, urteilten die Richter. Dies hatte der GmbH-Geschäftsführer versäumt.

Az.: 14 K 14175/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Krankenhausreform

Klinik-Atlas soll zum Gemeinsamen Bundesausschuss umziehen

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vernarbung und Fibrosierung

Interstitielle Lungenerkrankung: Die Nachwehen von COVID-19

Infektionsgeschehen

Höhepunkt der Grippewelle wohl überschritten

Lesetipps
Ein Mann im Krankenhaus beim Essen.

© fresnel6 / stock.adobe.com

Neue S3-Leitlinie

Ernährungs-Screening bei Menschen mit Krebs sollte Routine werden

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe