TIPP DES TAGES

Online-Auszüge sind Option

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Ärzte sollten private Kontoauszüge mit Blick auf ihre Steuererklärung mindestens drei Jahre für Beweiszwecke aufbewahren. Alternativ zum Postweg oder Auszugsautomaten stellen viele Banken die Kontoauszüge online zur Verfügung.

Auch diese Dateien oder ihre Ausdrucke sollten wenigstens drei Jahre aufbewahrt werden. Hilfreich ist auch, PDF-Dateien dieser Auszüge auf dem Rechner abzuspeichern. Bei der Steuererklärung gelten die PDF-Dateien oder ausgedruckten Online-Kontoauszüge als gleichwertiger Nachweis zu den am Automaten gedruckten Belegen.

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