Online-Shopping ist nicht automatisch billiger
BONN (eb). Eine Reise online buchen oder im Online-Shop Produkte bestellen: Immer mehr Menschen kaufen im Netz ein, denn es ist einfach und günstig. Wirklich immer günstig? Kunden sollten auch beim Einkaufen im Internet die Preise vergleichen, rät das Verbraucherportal vergleichen.de. Es sei ein Irrglaube, dass es im Netz immer billiger wäre.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


