Plus bei Sachkosten als Treiber

Orientierungswert für Krankenhäuser steigt deutlich auf 6,95 Prozent

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Wiesbaden. Der Orientierungswert für Krankenhäuser steigt auf 6,95 Prozent für das 2. Halbjahr 2023 und das 1. Halbjahr 2024. Das geht aus einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes im Bundesanzeiger vom Wochenende hervor. Er liegt damit deutlich über dem des Vorjahreszeitraumes, als er 6,07 Prozent betrug. Im Zeitraum 2021/2022 betrug er 2,37 Prozent.

Maßgeblich getrieben wird der Zuwachs durch die Steigerung bei den Sachkosten (Teilorientierungswert 10,42 Prozent). Für die Personalkosten liegt der Teilorientierungswert bei 3,94 Prozent. Die Orientierungswerte sollen die durchschnittliche jährliche Veränderungsrate bei den Krankenhauskosten im Zeitraum von zwei Halbjahren (Juli bis Juni) angeben.

Da der Orientierungswert deutlich über der Grundlohnrate von derzeit 4,22 Prozent liegt, müssen die Vertragspartner auf Bundesebene den sogenannten Veränderungswert für die DRG-Leistungen verhandeln. Dafür haben sie bis Ende Oktober Zeit. Für 2022/23 lag der Veränderungswert bei 4,32 Prozent. Die für diese Berechnung nötige Veränderungsrate hatte des Bundesgesundheitsministerium im September mit 4,22 Prozent festgelegt. (eb)

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