Datenschutz

Ärzte sehen sich durch PDSG in der Zwickmühle

Vor der Beratung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates melden sich weitere Kritiker des Patientendatenschutzgesetzes zu Wort. Auch die KV Bayerns legt nach. Werden Ärzte durch das PDSG in einen juristischen und ethischen Konflikt gedrängt?

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Die Sicherheit sensiblenr medizinischer Daten soll mit dem Patientendatenschutzgesetz gewährleistet werden.

Die Sicherheit sensiblenr medizinischer Daten soll mit dem Patientendatenschutzgesetz gewährleistet werden.

© psdesign1 / stock.adobe.com

München. Vor der Tagung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates, bei der das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) beraten wird, haben sich weitere Kritiker an dem Gesetzentwurf gemeldet.

Die Aktivitäten des Bundesgesundheitsministers „zielen offenbar darauf ab, mehr oder weniger versteckt die persönlichsten Daten der 73 Millionen gesetzlich Versicherten für Krankenkassen und Konzerne frei verfügbar und damit auch kommerziell nutzbar zu machen“, warnt das „Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)“. Dem Bündnis gehören nach eigenen Angaben bayerische Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten an. Man setze sich, heißt es, „für den dauerhaften Schutz hochsensibler Patientendaten und dauerhaft freiwillige ePA-Nutzung ein“.

Das BfDS hat sich nun in einem Brief an den Gesundheitsausschuss des Bundesrats gewandt und fordert ihn auf, das Inkrafttreten des PDSG – zumindest in seiner jetzigen Fassung – zu verhindern.

Grundrechte verletzt?

Unter dem Vorwand des digitalen Fortschritts werde das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung bereits an anderen Stellen massiv verletzt, moniert das Bündnis. Als Beispiel wird das Implantate-Registergesetz angeführt, das die zentrale Speicherung persönlicher Daten von Trägern medizinischer Implantate „ohne Information oder Widerspruchsmöglichkeit des Patienten“ festlege.

Damit sei das Ende der Fahnenstange aber noch nicht erreicht: „Jetzt geraten wir als Ärzte/Zahnärzte/Psychotherapeuten durch das PDSG in einen juristischen und ethischen Konflikt. Wenn wir gesetzeskonform den verpflichtenden Anschluss an die Telematikinfrastruktur erlauben und die elektronische Patientenakte befüllen, werden wir ungewollt zu Komplizen dieser beispiellosen Grundrechtsverletzung. Wir verstoßen gegen Schweigepflicht und ärztliches Berufsrecht und verraten unsere PatientInnen“, heißt es in dem Brief an den Gesundheitsausschuss.

KV Bayerns hofft auf Vermittlungsausschuss

Bereits vergangene Woche hatte die KV Bayerns ihre Unterstützung für die Forderungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber betont.

Nun kündigte sie an, dass sie „darüber hinaus das Gespräch mit der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz suchen“ wird. Ziel sei, so die KVB, „dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft“. (syc)
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