PKV: Medizinische Inflation auch bei Rückstellung einkalkulieren

Private Krankenversicherer müssten sich stärker der medizinischen Inflation und der damit verbundenen Kostendynamik widmen, fordert ein Vertreter.

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KÖLN (iss). Die privaten Krankenversicherer (PKV) sollten die medizinische Inflation nicht nur bei den aktuellen Beiträgen, sondern auch bei der Bildung der Alterungsrückstellungen einkalkulieren. Das würde der Branche helfen, das Thema der steigenden Beiträge im Alter endgültig in den Griff zu bekommen. Davon geht Dr. Hans Olav Her¢y aus, Vorstand der HUK-Coburg Versicherungsgruppe.

"Die PKV hat das Problem, dass die Alterungsrückstellungen kalkuliert werden anhand der Gesundheitsausgaben, die wir heute kennen", sagte Her¢y bei der Fachkreistagung Krankenversicherung der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte in Köln. "Die medizinische Inflation ist dabei nicht berücksichtigt."

Das führe dazu, dass Beitragsanpassungen nicht nur den höheren Leistungsausgaben Rechnung tragen, sondern gleichzeitig auch die zu niedrigen Alterungsrückstellungen auffüllen müssen. Als Folge müssen Bestandskunden höhere Beiträge zahlen als Neukunden, die mit dem gleichen Eintrittsalter zu einem Unternehmen kommen. "Der Bestandskunde hat keine Garantie, dass der Bestandsbeitrag nicht höher ist als der Neugeschäftsbeitrag", sagte Her¢y.

Die PKV habe in der Vergangenheit schon viel dafür getan, die Diskrepanz zu verringern. Her¢y verwies auf drei Faktoren: den zehnprozentigen Beitragszuschlag, die Bildung zusätzlicher Alterungsrückstellungen durch Zinsgewinne und die Kappung von Beitragssteigerungen mit Rückstellungsmitteln. "Damit hat die PKV das Problem bis heute nahezu gelöst."

Dass es aber noch nicht endgültig vom Tisch ist, zeige sich in der aktuellen Niedrigzinsphase, in der weniger zusätzliche Alterungsrückstellungen gebildet werden können. "Wir sollten den letzten kleinen Schritt tun", sagte Her¢y.

Nach seinen Vorstellungen sollten die PKV-Unternehmen bei jeder Beitragsanpassung kalkulieren, wie hoch die entstandene Lücke in den Alterungsrückstellungen ist, und dann von jedem Versicherten einen entsprechenden Zuschlag verlangen.

Dieser Vorschlag enthält in der Einführungsphase eine solidarische Komponente, denn jüngere Versicherte müssten den Zuschlag länger zahlen als ältere. "Die Alternative wäre, die älteren Kunden die Lücke alleine zahlen zu lassen."

Dieses Modell würde insgesamt die Beiträge nicht sehr in die Höhe treiben, betonte er. Beim Vollversicherungsbestand der HUK-Coburg würde sich die notwendige Beitragsanhebung im "niedrigen einstelligen Prozentbereich" bewegen. Je nach Tarif wären es zwischen null und drei Prozent.

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