Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

PVS-Verband warnt vor „Testballon zur Bürgerversicherung“

Auch neben der sektorengleichen Vergütung für tagesstationäre Behandlungen solle erlaubt sein, Wahlleistungen abzurechnen, fordert der PVS-Verband.

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Mehr Auswahl für Privatversicherte? Bis jetzt ist das im Rahmen der geplanten neuen Tagesbehandlungen in Kliniken offenbar nicht vorgesehen.

Mehr Auswahl für Privatversicherte? Bis jetzt ist das im Rahmen der geplanten neuen Tagesbehandlungen in Kliniken offenbar nicht vorgesehen.

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Berlin. Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen fordert eine „rechtliche Klarstellung“, dass auch im Kontext der mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz neu einzuführenden tagesstationären Behandlungen (§115e-f SGB V neu) „wahlärztliche Leistungen erbracht und abgerechnet werden können“. So der Verband am Freitag in einer Stellungnahme.

Auf den letzten Metern des parlamentarischen Verfahrens wurde am Montag (28.11.) mit einem weiteren Änderungsantrag noch eine Regelung in das Gesetzgebungspaket eingebracht, wonach die Vergütung der tagsstationären Behandlungen „für alle Patientinnen und Patienten unabhängig von deren Versicherungsstatus einheitlich mit der speziellen sektorengleichen Vergütung nach § 155f SGB V vergütet werden“, wie es wörtlich im Begründungsteil heißt, der der Ärzte Zeitung vorliegt.

„Husarenstück“

„Hier wird mir nichts, dir nichts auf den letzten Drücker eine Regelung eingefügt, die – zu Ende gedacht – nichts anderes ist, als eine Nivellierung des dualen Krankenversicherungssystems“, kritisiert Stefan Tilgner, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des PVS Verbands.

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Das Problem liege darin, dass die neuen Paragrafen 115e und 115f SGB V zur tagesstationären Behandlung und deren Vergütung nicht zugleich in den Paragrafen 17 des Krankenhausentgeltgesetzes mit aufgenommen wurde, der es Kliniken erlaubt, Wahlleistungen gesondert zu berechnen.

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Tilgner: „Wir erwarten, dass die Bundesregierung kurzfristig nachjustiert und für Rechtssicherheit sorgt. Der Koalitionsvertrag verbietet, das Verhältnis von PKV und GKV anzutasten. Mit diesem Husarenstück der Gesetzgebung macht man jedoch genau das und startet einen Testballon zur Bürgerversicherung.“

SpiFa: „Vertrauen beschädigt“

Gleichen Tenors meldete sich zum selben Änderungsantrag am Freitag auch der Fachärzteverband SpiFa zu Wort. „Die Bürgerversicherung grüßt durch die Hintertür und die Koalitionäre schauen zu“, heißt es in der Mitteilung. Damit werde „abermals das Vertrauen der Ärztinnen und Ärzte in die Gesundheitspolitik beschädigt.“ (cw)

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