Patient erhält 384 000 Euro für verspätete Op

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Das OLG Koblenz sprach einem Patienten wegen verspäteter Bandscheiben-Op eine hohe Entschädigung zu. © Orlando Florin Rosu / fotolia.com

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KOBLENZ (dpa). Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einem Patienten wegen eines zu spät operierten Bandscheibenvorfalls 384 000 Euro zugesprochen. Die Summe setzt sich aus einem Schmerzensgeld von 180 000 Euro und Schadenersatz von 204 000 Euro zusammen.

In dem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil wird dem behandelnden Arzt ein grober Fehler vorgehalten, weil der Kläger nicht unmittelbar nach seiner Ankunft in der Klinik operiert worden war. Nun leidet er unter anderem an Lähmungserscheinungen.

Die Koblenzer Richter betonten, wenn bei einem Bandscheibenvorfall das klinische Bild auf einen massiven und bei einer Behandlung ohne Operation möglicherweise irreversiblen Schaden hindeute, sei ein chirurgischer Eingriff dringend geboten.

Der Kläger hatte die Klinik mit Bandscheibenschäden aufgesucht. Dort wurde er aber zunächst nur konservativ mit Kortison und einem Schmerzmittel behandelt. Als keine Linderung der Beschwerden eintrat, wurde der Kläger erst neun Tage nach seiner Ankunft operiert. Seitdem kommt es bei ihm zu weit reichenden Lähmungserscheinungen der unteren Körperteile mit Sexualstörungen und depressiven Verstimmungen.

Az.: 5 U 55/09

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