E-Implantatausweis

Patient soll Herr seiner Daten bleiben

Ein elektronischer Implantatausweis kann nicht nur der Patientensicherheit dienen. Die Daten könnten auch für den Aufbau eines Transplantatregisters genutzt werden.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
So sieht der elektronische Implantatausweis von vitabook.de aus.

So sieht der elektronische Implantatausweis von vitabook.de aus.

© HL

BERLIN. Ein elektronischer Implantatausweis könnte die Patientensicherheit wesentlich verbessern und überdies Grundlage für den Aufbau interdisziplinärer Transplantatregister der medizinischen Fachgesellschaften sein.

Auf diese Option weisen Professor Mathias Wilhelmi, Chirurg an der Medizinischen Hochschule Hannover, und Dr. Manfred Elff, Vorstandsvorsitzender des Niedersächsischen Zentrums für Biomedizintechnik, Implantatforschung und Entwicklung (NIFE) hin.

Mit dem Implantatausweis unter www.vitabook.de/implant könne dies nun sukzessive realisiert werden, so Wilhelmi und Elff im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Zwar sind nach der seit 2017 geltenden, novellierten Medizinproduktebetreiber-Verordnung alle implantierenden Institutionen verpflichtet, alle verwendeten Implantate zu speichern und einen Transplantat-Ausweis an Patienten abzugeben.

Dies gewährleiste aber nicht, dass weiterbehandelnde Ärzte einen umfassenden Überblick über verwendete Implantate haben. Insbesondere in Notfällen kann das ein Risiko für die betroffenen Patienten sein.

Patienten müssen einwilligen

Unter Nutzung der bereits existierenden, Cloud-basierten elektronischen Gesundheitsakte "Vitabook" hat NIFE einen elektronischen Implantatausweis entwickelt.

Um ihn funktionstüchtig zu machen, muss der Patient einwilligen, dass für ihn ein elektronisches Gesundheitskonto angelegt wird.

Der Patient schützt die Daten dieses Kontos durch ein von ihm festgelegtes Passwort. Ferner legt der Patient fest, ob und welche Daten, zum Beispiel über eingesetzte Implantate wie Herzschrittmacher, Stents oder Prothesen, bei einem medizinischen Notfall ohne Verwendung des Passworts für den behandelnden Arzt sichtbar sein sollen.

Daten für Implantatregister nutzen

Grundsätzlich sei dabei auch der Ausbau zu einer elektronischen Patientenakte möglich, in der auch Arztbriefe, Laborwerte oder Röntgenbilder abgespeichert werden können. Der Patient selbst bestimmt, für wen welche Daten zugänglich sein dürfen.

Eine weitere Option wäre es, so Wilhelmi, die auf dem elektronischen Implantatausweise gespeicherten implantatspezifischen Daten – die Zustimmung des Patienten vorausgesetzt – einem Implantatregister zur Verfügung zu stellen. Dies würde eine völlig neue Qualität in der Registerforschung ermöglichen, so Wilhelmi.

Derzeit arbeiteten alle medizinischen Fachgesellschaften, zu deren Disziplin die Verwendung von Implantaten gehört, am Aufbau von Registern – unabhängig voneinander, bezogen jeweils nur auf ein einzelnes Implantat.

 Ein Gesamtüberblick über den Einsatz von Implantaten lässt sich so nicht erreichen, der aber aufgrund nicht seltener Mehrfachimplantationen – etwa Zahnimplantat, Stent, Herzschrittmacher – bei einem Patienten und möglicher Interaktionen von Bedeutung wäre.

Hinzu komme ein ökonomischer Aspekt: Der Aufbau von Registern ist administrativ aufwändig und verzehrt in der gegenwärtigen Organisation der Parallelarbeit unnötig viele Ressourcen.

Bei einer integrierten Lösung der Nutzung von Daten aus elektronischen Patientenakten könnten diese Ressourcen gespart werden.

Nach Angaben von Wilhelmi wird die Vitabook-Akte vom Uniklinikum Schleswig-Holstein bereits genutzt, die Medizinische Hochschule Hannover plant dies.

Einen neuen Vorstoß in Sachen Implantat-Register unternimmt das Bundesgesundheitsministerium. Es bastelt derzeit an einem entsprechenden Gesetzentwurf.

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Kommentare
Dr. Manfred Stapff 18.07.201815:31 Uhr

Der Patient kann und soll NICHT "Herr" seiner Daten sein

"Medizin ist eine Erfahrungswissenschaft" (nach Prof. Dr. med. N. Zöllner). Erkenntnisse können aus randomisierten klinischen Prüfungen kommen, aber vor allem auch aus der kombinierten Erfahrung von tausenden von Ärzten und der Therapie von Millionen von Patienten. Große Register oder föderale Datennetzwerke (selbstverständlich anonymisiert!!) könnten dies ermöglichen, wenn nicht ein übertriebener Datenschutz und die irrige Annahme, die Daten seien "Eigentum" des Patienten dies verhindern würden. Gesundheitsdaten eines Patienten haben isoliert und für sich selbst genommen keinen wissenschaftlichen Wert, und sie wären ohne Zutun eines Arztes, Krankenhauses, Röntgeninstituts oder Labors gar nicht erst zustande gekommen. Insofern kann der einzelne Patient garnicht "Herr" seiner Daten sein.
Wenn man als Patient die Vorteile der medizinischen Wissenschaft und die Infrastruktur des Gesundheitswesens nutzt hat man auch die moralische Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber, durch Zurverfügungstellung seiner Daten (selbstverständlich anonymisiert!!) dazu beizutragen, damit die medizinische Wissenschaft aus diesen Erfahrungen lernen kann. Alles andere wäre egoistisch, ein Einverständnis in die wissenschaftliche Nutzung der Daten (selbstverständlich anonymisiert!!) überflüssig!
Jeder Patient, der morgen an einer Krankheit leidet, soll von den Erfahrungen an Patienten, die heute an der selben Krankeit leiden, profitieren können!

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