Patienten können vom Arzt keinen Eid verlangen
NEU-ISENBURG (maw/juk). Ärzte können nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München nicht dazu verpflichtet werden, eidesstattlich zu erklären, dass die Behandlungsunterlagen, die sie Patienten aushändigen, vollständig sind.