Direkt zum Inhaltsbereich

Patientin springt aus dem Fenster - Klinik haftet

MÜNCHEN (mwo). Eine psychiatrische Klinik, die eine psychotische Patientin bei ungesichertem Fenster im ersten Stock unterbringt, verstößt gegen die "anerkannten Regeln der psychiatrischen Kunst". Wie kürzlich das Landgericht München I entschied, muss eine Klinik in Bayern daher für die Folgen eines Fenstersprungs haften.

Veröffentlicht:

Die Patientin war wegen einer akuten paranoid-halluzinatorischen Psychose behandelt worden. Eine Selbstgefährdung war nach dem Krankheitsbild nicht auszuschließen. Dennoch konnte die Frau zunächst entlassen werden, nach wenigen Tagen meldete sie sich aber zurück, weil sich Ihr Zustand wieder verschlechtert habe. Nach der Wiederaufnahme brachte eine Schwester die Frau in ein Krankenzimmer im ersten Stock. Die Patientin sprang aus dem Fenster und verletzte sich schwer.

Das hätte verhindert werden können, wenn die Patientin nicht unbeaufsichtigt gelassen oder in einem Raum mit gesicherten Fenstern untergebracht worden wäre, befand das Landgericht. Angesichts des bekannten Krankheitsbildes habe die Klinik bei der Frau "mit einem Rest an Unberechenbarkeit insbesondere in Gestalt von Suizidversuchen" rechnen müssen.

Nach dem Urteil der Münchener Richter muss das Krankenhaus daher der Krankenkasse die Kosten erstatten, die dieser durch die Behandlung der Verletzungen entstanden sind.

Az.: 9 O 23635/06

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Barrierefreiheit ist Pflicht

So wird Ihre Praxiswebseite barrierefrei

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Barrierefreiheit ist Pflicht

So wird Ihre Praxiswebseite barrierefrei

Lesetipps
Ein Arzt schaut sich ein EGK an.

© Evgeniy Kalinovskiy / stock.adob

Beispiele zum Durchklicken

Auffälliges EKG: Was steckt hinter diesen 13 Fällen?

Ein roter Stift vor einem Taschenrechner.

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Einsparungen beschlossen

Wegen Spargesetz: KV Berlin ändert Honorarverteilung und streicht Förderung