Pauschale deckt auch Unfallkosten
NÜRNBERG (eb). Nach einem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg können Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend gemacht werden. Selbst dann nicht, wenn sich das Unfallgeschehen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugetragen hat. Das Gericht sah die Kosten mit Verweis auf die Entfernungspauschale als abgedeckt an.
4 K 1487/08