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Intensivpflege

Pflegepakt zur Erfüllung der GBA-Richtlinie

Mittels Arbeitnehmerüberlassung will das Uniklinikum Ulm die Neonatologie stärken.

Veröffentlicht:

ULM/STUTTGART. Mit einer Kooperation geht das Universitätsklinikum Ulm neue Wege bei der Personalgewinnung. Zu Monatsbeginn haben zwei Gesundheits- und Kinderpflegerinnen der gemeinnützigen Organisation „Württembergische Schwesternschaft vom Deutschen Roten Kreuz“ (WSSRK) ihren Dienst an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Uniklinikum Ulm begonnen.

Nach ihrer Ausbildung bei der WSSRK entsendet diese die beiden Mitglieder nun auf unbestimmte Zeit an das Team der Neonatologischen Intensivstation KK5. Das Uniklinikum setzt angesichts des Fachkräftemangels nach eigenen Angaben auf das Modell der Arbeitnehmerüberlassung, um den Anforderungen der 2017 in Kraft getretenen GBA-Richtlinie zur Qualitätssicherung in der Intensivpflege von Frühgeborenen nachzukommen.

 Laut dieser muss auf einer neonatologischen Intensivstation eine Pflegekraft ein Frühgeborenes unter 1500 Gramm versorgen. Für die Intensivüberwachung von Frühchen gilt der Schlüssel eins zu zwei. (maw)

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