Urteil

Pille auf Kassenkosten nur für Jugendliche

Hessische Sozialrichter sehen die Altersgrenze als abschließend an.

Veröffentlicht:

DARMSTADT. Auch geistig behinderte Frauen können Verhütungsmittel nur bis zum 20. Geburtstag auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen bekommen.

Nach dem Willen des Gesetzgebers gelte diese Altersgrenze "ausnahmslos", wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) kürzlich entschied.

Ein Verein in Hessen, der als stationäre Behindertenhilfe anerkannt ist, hatte auch älteren geistig behinderten Frauen empfängnisverhütende Mittel verordnen lassen - unter Hinweis auf Risiken bei der Schwangerschaft solcher Frauen.

Nur für junge Frauen

Die klagende Krankenkasse sah jedoch keine begründeten Ausnahmen und verlangte von dem Verein rund 1000 Euro zurück. Wie nun das LSG entschied, muss der Verein den Regress zahlen.

Der Gesetzgeber habe bewusst eine Ausnahme nur für junge Frauen geschaffen. Diese Ausnahme sei abschließend und auf andere Konfliktsituationen nicht übertragbar, entschieden die hessischen Sozialrichter.

Am 15. November 2012 hatte allerdings das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden, dass in Ausnahmefällen das Sozialamt für die Verhütung bei geistig behinderten Frauen aufkommen kann, wenn dies "behinderungsbedingt" notwendig ist oder wenn die Gesundheitskosten insgesamt besonders hoch sind, so dass die Frauen diese nicht mehr tragen können. (mwo)

Az.: L 4 KA 17/12

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Influencer-Marketing für Nahrungsergänzungsmittel

foodwatch beklagt „wilden Westen der Gesundheitswerbung“

EU-Pharma Agenda – Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Impulse für die Arzneimittelversorgung aus Patientenperspektive

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Datenschutz ist zugleich auch Praxisschutz

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Lesetipps
Junger Mann mit Schmerzen im unteren Rückenbereich.

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lungenkrebs so früh wie möglich erkennen und damit die Heilungschancen erhöhen helfen soll das neue Früherkennungsprogramm, das der G-BA beschlossen hat.

© Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung