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Urteil

Pille auf Kassenkosten nur für Jugendliche

Hessische Sozialrichter sehen die Altersgrenze als abschließend an.

Veröffentlicht:

DARMSTADT. Auch geistig behinderte Frauen können Verhütungsmittel nur bis zum 20. Geburtstag auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen bekommen.

Nach dem Willen des Gesetzgebers gelte diese Altersgrenze "ausnahmslos", wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) kürzlich entschied.

Ein Verein in Hessen, der als stationäre Behindertenhilfe anerkannt ist, hatte auch älteren geistig behinderten Frauen empfängnisverhütende Mittel verordnen lassen - unter Hinweis auf Risiken bei der Schwangerschaft solcher Frauen.

Nur für junge Frauen

Die klagende Krankenkasse sah jedoch keine begründeten Ausnahmen und verlangte von dem Verein rund 1000 Euro zurück. Wie nun das LSG entschied, muss der Verein den Regress zahlen.

Der Gesetzgeber habe bewusst eine Ausnahme nur für junge Frauen geschaffen. Diese Ausnahme sei abschließend und auf andere Konfliktsituationen nicht übertragbar, entschieden die hessischen Sozialrichter.

Am 15. November 2012 hatte allerdings das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden, dass in Ausnahmefällen das Sozialamt für die Verhütung bei geistig behinderten Frauen aufkommen kann, wenn dies "behinderungsbedingt" notwendig ist oder wenn die Gesundheitskosten insgesamt besonders hoch sind, so dass die Frauen diese nicht mehr tragen können. (mwo)

Az.: L 4 KA 17/12

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