Bereitschaftsdienst
Poolärzte: Schleswig-Holstein will sich für Befreiung von Sozialbeiträgen einsetzen
CDU und Grüne in Schleswig-Holstein kündigen an, sich beim Bund dafür stark machen zu wollen, dass Poolärzte von Sozialabgaben freigestellt werden. Wie das formal ablaufen soll, ist noch offen.
Veröffentlicht:Kiel. Schleswig-Holsteins Regierungsparteien CDU und Grüne sowie die Oppositionspartei FDP wollen die Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst aufheben. Die Landesregierung soll sich nach ihrer Forderung beim Bund dafür einsetzen, dass Poolärzte genau wie Notärzte im Rettungsdienst von zusätzlichen Sozialversicherungspflichten befreit werden, teilten die drei Parteien am Donnerstag in Kiel mit.
„Poolärzte entlasten maßgeblich ihre Kolleginnen und Kollegen im niedergelassenen Bereich und damit auch die stationären Strukturen“, sagte der CDU-Politiker Hauke Hansen. Sollte es bei der Sozialversicherungspflicht bleiben, werde Schleswig-Holstein den größten Teil der ärztlichen Arbeitskräfte in diesem Bereich verlieren – mit entsprechend negativen Folgen für die Versorgung.
„Schnelle Gesetzesanpassung!“
In Anbetracht des Fachkräftemangels könne nicht auf Personal verzichtet werden, erklärte auch Jasper Balke (Grüne). „Dem Urteil des Bundessozialgerichts muss deshalb eine schnelle Gesetzesanpassung auf Bundesebene folgen, um die ambulante Notdienstversorgung weiterhin sicherstellen zu können.“
Die KV Schleswig-Holstein hatte nach dem BSG-Urteil zur Sozialversicherungspflicht eines Pool(zahn)arztes rund 400 Ärzten zum Jahresende gekündigt. Dem Urteil zufolge gelten Ärzte, die – ohne eigenen Kassensitz – auf Honorarbasis freiwillig Bereitschaftsdienste übernehmen, als abhängig Beschäftigte, wenn sie in eine vorgegebene Notdienstorganisation eingebunden sind.
Mit dem Urteil lasse sich der ärztliche Bereitschaftsdienst nicht mehr wie gewohnt umsetzen, befürchtet auch Ex-Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Um weiterhin einen gut funktionierenden, flächendeckenden Bereitschaftsdienst sicherzustellen, müssten die Poolärzte durch eine Gesetzesänderung von der Sozialversicherungspflicht befreit werden, betonte er. (dpa)