Unfallversicherung

Portal hilft bei Meldung von Berufskrankheiten

Veröffentlicht:

BERLIN. Ärzte erfahren bei der Entscheidung, ob es sich bei der diagnostizierten Erkrankung eines Patienten um einen Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK) handelt, Unterstützung von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die hat nun das BK-Info-Portal gestartet, das nicht nur umfassende Informationen rund um das Thema Berufskrankheit bereitstellt.

Eine Suchfunktion ermöglicht, anhand des ICD-10-Schlüssels schnell zu recherchieren, welche BK für die jeweilige Diagnose in Betracht kommen. Ärzte können somit auch leichter ermitteln, ob ein Verdacht auf eine BK vorliegt oder nicht. Sie haben nach Paragraf 202 SGB VII die Pflicht, den begründeten Verdacht auf eine BK mitzuteilen. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Digitalisierungsfahrplan für Praxisteams der apoBank

Digitale Praxis: Die Chance, das Team zu entlasten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Bundesrat

Schleswig-Holstein drängt auf Anpassungen beim AMNOG

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps