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Bewertungsausschuss

Portopauschale klettert auf 96 Cent

Nach den Preisänderungen bei der Post werden auch die Portopauschalen für die Vertragsärzte angepasst. Sie steigen von 86 auf 96 Cent.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Pauschalen für Portokosten werden rückwirkend zum 1. Januar von 86 auf 96 Cent erhöht. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen, teilte die KBV am Donnerstag mit. Damit erfolgt eine Anpassung an die neuen Preise der Post.

Gleichzeitig wurde auch der Höchstwert, den ein Arzt oder Psychotherapeut an Portokosten insgesamt erstattet bekommt, angehoben. Bei Allgemeinärzten, hausärztlichen Internisten und praktischen Ärzten sowie bei Pädiatern beträgt er beispielsweise 7,68 statt 6,88 Euro.

Die Portopauschalen betreffen diese folgenden vier EBM-Ziffern in Abschnitt 40.4: die Kostenpauschale für den Versand von Arztbriefen oder anderen Unterlagen (40110), für die Zusendung von AU-Bescheinigung oder Verordnungen etwa nach Video- oder Telefonkontakt (40128), die Kostenpauschale für den Versand einer Bescheinigung bei Krankheit eines Kindes (Formular 21, EBM-Ziffer 40129) sowie für den Versand einer per Stylesheet erzeugten Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung an die Krankenkasse (40130). (eb)

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