Software-Update

Praxis-System weist auf Ausnahmen bei der Heilmittelverordnung hin

Mehr Komfort und weniger Regressangst für Ärzte bei der Verordnung von Physiotherapie & Co.: Ab sofort zeigt das Verordnungsmodul der Praxis-EDV automatisch an, wenn die Höchstmenge nicht greift.

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Berlin. Ärzte können bei einer Verordnung einer Physiotherapie oder anderer Heilmittel bei manchen Indikationen von der Höchstmenge abweichen und Heilmittel für bis zu zwölf Wochen verordnen. Ab sofort erhalten sie dazu jeweils einen Hinweis in ihrem Praxisverwaltungssystem, wenn ein Patient unter diese Ausnahmeregelung fällt.

Darauf macht die KBV in einer aktuellen Mitteilung aufmerksam. Der Anforderungskatalog für die Heilmittelverordnung wurde entsprechend angepasst, weitere Anpassungen sollen zu Beginn des kommenden Jahres erfolgen. Die Änderungen haben KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart.

Derzeit sei für Ärzte in der Verordnungssoftware nicht immer sichtbar, ob eine Heilmittelverordnung eine der in der Heilmittel-Richtlinie definierten Ausnahmen zur Abweichung von der Höchstmenge je Verordnung erfülle, heißt es.

Rund 70 Programme sind zertifiziert

Wenn beispielsweise bei einem Schlaganfall (ICD-10 I64) nur das Kriterium „1 Jahr nach Akutereignis“ für diesen besonderen Verordnungsbedarf nicht erfüllt ist, müsse der Arzt aktiv wissen, dass in diesem Fall dennoch weiterhin eine höhere Menge für den Zeitraum von bis zu zwölf Wochen verordnet werden könne. Das gelte auch, wenn bestimmte Kombinationen von Alter und bestimmten Diagnosegruppen gegeben seien.

Die Verordnungssoftware – Vertragsärzte dürfen für die Verschreibung nur eines der rund 70 Programme nutzen, deren Heilmittelverordnungssoftware zertifiziert ist – soll dazu einen entsprechenden Hinweis geben. Der Workflow beim Ausstellen der Verordnung werde dabei nicht unterbrochen, betont die KBV.

Angezeigt werde beispielsweise folgender Hinweis: „Die Kriterien, um von der Höchstmenge je Verordnung abzuweichen, sind erfüllt. Die Anzahl der Behandlungseinheiten kann in Abhängigkeit der Therapiefrequenz für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen bemessen werden.“ (kaha)

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