Praxisgemeinschaft darf sich nicht wie Gemeinschaftspraxis verhalten
KASSEL (mwo). Ärzte, die ihre Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft umwandeln, müssen ihre Patienten untereinander aufteilen. Wenn weiterhin viele Patienten von beiden Partnern behandelt werden, darf die KV die Hausarztpauschale sowie den doppelten Ansatz der Ordinationsgebühr kürzen, urteilte das Bundessozialgericht.