Privates Surfen am PC rechtfertigt keine Kündigung
MAINZ (dpa). Eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil.
MAINZ (dpa). Eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil.
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