Privatisierung per Landesgesetz ist kaum angreifbar
ERFURT (mwo). Einer Neuordnung öffentlicher Betriebe per Gesetz können die betroffenen Arbeitnehmer meist nicht widersprechen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt gilt dies dann, wenn sich das Gesetz auf "überwiegende Belange des Gemeinwohls" stützen kann. Die Entscheidung ist auch auf Krankenhäuser übertragbar.






