QZV: Finanzspritze oder Minusgeschäft?

Seit fast zwei Jahren gibt es sie: die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV). Und damit feiert auch die Mengenbegrenzung der freien Leistungen Geburtstag. Doch ist es für Ärzte tatsächlich zum befürchteten Honorarverlust gekommen? Die "Ärzte Zeitung" hat bei den KVen nachgeforscht.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Man ist sich auf KV-Seite einig: Insgesamt haben die QZV die RLV-Fallwerte finanziell gestärkt.

Man ist sich auf KV-Seite einig: Insgesamt haben die QZV die RLV-Fallwerte finanziell gestärkt.

© Heino Pattschull / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Als aus den "freien Leistungen" - mit wenigen Ausnahmen - qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV) wurden, war die Angst groß, dass die Honorare für viele Ärzte drastisch sinken könnten.

Denn anders als für die freien Leistungen, sollte es für die QZV eine Mengenbegrenzung geben. Das ist nun fast zwei Jahre her - ein guter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen.

Wie haben sich die QZV nun tatsächlich auf die Arzthonorare ausgewirkt? Und wie haben sich die Volumina über die Quartale entwickelt?

Sechs KVen haben der "Ärzte Zeitung" Rede und Antwort gestanden: die KVen Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Westfalen-Lippe, Nordrhein, Saarland und Bayern.

Dabei zeigt sich, dass es bei den QZV über die Quartale anscheinend nur wenig Bereinigungsbedarf gab.

Lediglich in der KV Bayerns ist die Zahl der QZV insgesamt rückläufig. In den anderen Regionen ist die Zahl der QZV hingegen weitgehend stabil geblieben.

KVWL: Sinnvolle QZV herausgearbeitet

Die KV Saarland sagt sogar: "Die mit Wirkung zum dritten Quartal 2010 eingeführten QZV sind bei der KV Saarland noch alle existent."

Nur der dringende Besuch in Wohnheimen sei nach der Beschlussänderung des Bewertungsausschusses vom QZV in den Vorwegabzug der Versorgungsbereiche verschoben worden.

Zur Erinnerung: Seit April 2011 werden die Haus- und Heimbesuche außerhalb des RLV vergütet.

Die relative Stabilität mag damit zusammenhängen, dass die KVen die Auswahl der Leistungen, die in die QZV wandern, nicht allein getätigt haben. Vielmehr haben sie sich intensiv mit den ärztlichen Berufsverbänden beraten.

Man habe zunächst gemeinsam die "sinnvollen QZV herausgearbeitet", sagt etwa Christopher Schneider, Pressesprecher der KV Westfalen-Lippe.

Mit der Folge, dass in Westfalen-Lippe nur etwa 25 Prozent der nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses eigentlich möglichen QZV eingerichtet worden seien.

Das Zusatz-Honorar gibt es meist leistungsfall-bezogen

Ein relativ einheitliches Bild zeigt sich auch bei der Berechnungsmethode der QZV. Hierfür stehen den KVen bekanntlich drei Methoden zur Auswahl: die Berechnung nach den RLV-relevanten Fällen des Vorjahresquartals, die Berechnung nach den tatsächlich erbrachten Leistungen des Arztes im Vorjahresquartal (leistungsfall-bezogen) oder die RLV- und leistungsfall-unabhängige Bildung von speziellen Töpfen.

Die sechs befragten KVen präferieren fast durchweg die leistungsfall-bezogene Berechnung. Die KV Schleswig-Holstein begründet dies damit, dass der arztbezogene Leistungsfall "den gerechtesten Bezug für den ungerechten Mittelwert" darstelle. Auch die KV Saarland hält diese Methode für gerechter und weniger aufwendig.

Ein weiterer Pluspunkt für die leistungsfall-bezogenen QZV ist laut KV Nordrhein die Tatsache, dass sich so die Praxisbesonderheiten besser abbilden lassen.

Trotzdem wendet die KV Nordrhein auch die RLV-Fall-bezogene Berechnung an. Und dies trifft auch die Hausärzte, während etwa die Nuklearmediziner, Radiologen, Neurologen und Kinderärzte leistungsfall-bezogene Budgets zugewiesen bekommen.

Dass das Honorar aus den früheren freien Leistungen für die Ärzte mit den QZV gesunken ist, sehen die KVen durchaus.

"Natürlich hat der Arzt bei freien Leistungen und bei einem festen Punktwert ein höheres Honorar als bei den QZV", heißt es vonseiten der KV Nordrhein.

Aber gerade in Nordrhein lasse die derzeitige Vergütungssituation leider die alte Verteilungssystematik nicht zu.

In Westfalen-Lippe zeigt sich nach Angaben der KV tendenziell, dass der Umfang der früher freien Leistungen abgenommen hat - doch das sei von Leistung zu Leistung sehr unterschiedlich.

KVen sehen Gewinner und Verlierer der neuen Budgets

In Schleswig-Holstein ist zu erkennen, dass die Dynamik der freien Leistungen durch die Bildung der QZV oder die Rückführung ins RLV abgebremst wurde. Auch die KV Niedersachsen berichtet, dass die QZV erfolgreich das Ausufern der freien Leistungen verhindert haben.

Also weniger Geld im Arzt-Portemonnaie? Das lässt sich so pauschal nicht verifizieren. Im Saarland konnte die KV etwa keine Reduzierung des Leistungsvolumens erkennen. Dort, wo es für die Versorgung notwendig gewesen sei, habe die KV Saarland Sondergenehmigungen erteilt.

Und es kommt noch etwas hinzu: Durch die QZV haben sich die RLV-Fallwerte stabilisiert - so die Meinung der KV Saarland und der KV Westfalen-Lippe. Das liege daran, dass die QZV-Leistungen bei der formalen Berechnung erst zum Schluss kalkuliert würden, erklärt die KV Saarland.

Schneider von der KV Westfalen-Lippe erläutert das Problem für seine KV-Region noch etwas genauer.

Da die Kassen in Westfalen-Lippe die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) nur zu ca. 86 Prozent zahlten, was einem Punktwert von ca. 3 Cent entspreche, habe die arztseitige Vergütung der zudem zunehmenden freien Leistungen mit 3,5 Cent "die RLV über Gebühr belastet".

"Insofern ist die Verteilung wegen der zu knappen MGV durch die Einführung der QZV gerechter geworden." Trotzdem gibt es natürlich Ärzte, die seit der Einführung der QZV insgesamt nun eventuelle Honorarrückgänge verspüren.

Nämlich jene, die zuvor einen großen Teil ihrer Leistungen als freie Leistungen abrechnen konnten, so die KV Bayerns.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Keine Chance dem Honorarsponsoring!

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