Raucherpause - darauf haben Mitarbeiter kein Recht

Mitarbeiter haben nicht unbedingt Anspruch auf einen Raucherraum oder eine Raucherpause, hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Ärzte sind nicht dazu verpflichtet, ihren Praxismitarbeitern Raucherpausen einzuräumen. © bilderbox / fotolia.com

Ärzte sind nicht dazu verpflichtet, ihren Praxismitarbeitern Raucherpausen einzuräumen. © bilderbox / fotolia.com

© bilderbox / fotolia.com

MÜNSTER. Ein eigener Raucherraum oder spezielle Raucherpausen für Mitglieder des Praxisteams, das müssen Ärzte ihren Angestellten nicht unbedingt einräumen.

Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hervor. Dies hat im konkreten Fall den Anspruch der Beschäftigten der Stadt Köln auf einen Raucherraum und eine Zigarettenpause verneint.

Darauf verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Freiherr Fenimore von Bredow vom Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VdAA). Das OVG bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 1 A 812/08), wonach die Klage gegen die Regelungen der Stadt Köln zum Nichtraucherschutz als "unbegründet" zurückgewiesen wurde.

Das OVG habe ein subjektives Recht auf Einrichtung eines Raucherraums verneint, so von Bredow. Die Stadt Köln habe ihr Ermessen rechtmäßig ausgeübt, als sie aus Kostengründen und aus Gründen der Gleichbehandlung auf die Einrichtung von Raucherräumen unabhängig von den räumlichen Gegebenheiten verzichtet hat. Ebenso wurde ein Anspruch von Rauchern, auch während der Kernarbeitszeit eine Raucherpause einzulegen, abgelehnt. Eine Raucherpause sei keine zulässige Arbeitsunterbrechung, wie der "Gang zur Toilette", der Kaffee im Büro oder das schnelle private Flurgespräch.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in Deutschland und der EU: Status und Ausblick

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blick in eine Modellpraxis

DiGA bald auch in der ePA

Lesetipps
Ein Kind kratzt sich an der atopischen Haut in der Ellenbogenkuhle.

© Marina Terechowa / stock.adobe.com

Drei-Stufen-Schema

Atopische Dermatitis bei Kindern: Wie eine effektive Therapie aussieht

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick