Europäischer Gerichtshof

Rauschmittel sind keine Arzneien

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Rauschmittel sind keine Arzneimittel, sofern sie nicht auch im Dienst der Gesundheit eingesetzt werden können. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klargestellt.

Den Verkauf gesundheitsgefährdender sogenannter Legal Highs, die nur für den Rausch konsumiert werden, kann Deutschland daher nicht indirekt über das Arzneimittelrecht verbieten.

Legal Highs enthalten künstliche Cannabinoide oder auch amphetaminähnliche Stoffe, die erst 2009 verboten wurden. Es kommen aber immer neue, zunächst dann noch nicht verbotene Mischungen auf den Markt.

Die Gesundheitsbehörden hatten solche Stoffe als "bedenkliche Arzneimittel" angesehen. Wegen ihres Verkaufs wurden daher ein Ladenbesitzer zu einer Bewährungsstrafe und ein Onlinehändler zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Auf Vorlage des Bundesgerichtshofs entschied nun aber der EuGH, dass Legal Highs in der Regel nicht als Arzneimittel gelten. Arzneimittel seien Stoffe mit einer physiologischen Wirkung, die "der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich" ist.

Stoffe, die nur wegen ihrer Rauschwirkung konsumiert würden und dabei sogar noch gesundheitsschädlich sind, könnten daher "nicht als Arzneimittel eingestuft werden".

Der Umstand, dass dadurch der Vertrieb solcher Stoffe in Deutschland insbesondere vor 2009 der Strafverfolgung weitgehend entzogen ist, ändere daran nichts, betonte der EuGH. (mwo)

Az.: C 358/13 und C 181/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Muskuloskelettale Erkrankungen

Was bringt Kinesiotaping?

Asthma, COPD und Co.

Acht Fehler bei der Inhalationstherapie – und wie es richtig geht

Lesetipps
Ein Kardiologe verwendet einen Schlauch für die Radiofrequenzkatheterablation eines Patienten mit Vorhofflimmern.

© romaset / stock.adobe.com

Nach Katheterablation

Kontrolle von Risikofaktoren schützt vor Vorhofflimmern-Rezidiven

Eine Blutprobe zur Bestimmung von vier kardiovakulären Schlüsselmarkern.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Verdacht auf Myokardinfarkt

Wenn erhöhte Troponine täuschen und es kein Herzinfarkt ist

Diabetischer Fuß mit Ulkus

© Brauer / stock.adobe.com

Innovative Therapieansätze

Mit Fischhaut gegen den diabetischen Fuß