KBV

Rechnung für nicht bestelltes Schutzmaterial muss nicht gezahlt werden

Mit Verweis auf das Bundesgesundheitsministerium nimmt die KBV Stellung zu Rechnungen, die Praxen offenbar vereinzelt für nicht bestelltes Schutzmaterial ausgestellt bekommen.

Veröffentlicht:

Berlin. Praxen, die Rechnungen der Firma „BMG Partner“ für nicht bestelltes Schutzmaterial erhalten haben, müssen diese nicht bezahlen. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Verweis auf das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. Die Firma und die Rechnungen stehen demnach in keinem Zusammenhang zum Ministerium. Nach Auffassung der KBV hätten Praxen auch die Rücksendung der Lieferung nicht zu verantworten.

Die KBV berichtet von einem Fall, in dem es um eine Rechnung von über 700 Euro für ein Paket mit Einweg-Atemschutzmasken ging. (mu)

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